Das Taxameter und der Wegstreckenzähler sind zwei Instrumente, die häufig in Fahrzeugen zu finden sind, jedoch unterschiedliche Zwecke erfüllen: Das Taxameter ist ein Gerät, das hauptsächlich in Taxis verwendet wird, um die Fahrtkosten auf Basis der von der öffentlichen Verwaltung genehmigten Preise zu berechnen. Diese Berechnung basiert auf einer Kombination aus zurückgelegter Entfernung und Zeit. Taxameter sind entscheidend, um sowohl dem Fahrer als auch dem Fahrgast eine faire und transparente Servicegebühr zu bieten. Die Tarife können je nach Stadt oder Land variieren und können Grundgebühren, Kilometer und Wartezeitgebühren umfassen. Da es ein Gerät ist, das die Berechnung in einen zu zahlenden Betrag umwandelt, unterliegt es der Einhaltung von Vorschriften, wie beispielsweise der europäischen MID-Richtlinie oder der internationalen OIML.

 Es ist üblicherweise auf dem Armaturenbrett des Taxis montiert, wie z.B. das TX80 Urba. Der Rückspiegel ersetzen, wie im Fall unseres Modells TX80 SKYGLASS II PRO, und ist immer sowohl für den Fahrer als auch für den Fahrgast sichtbar.

Andererseits ist der Wegstreckenzähler ein Präzisionsinstrument, das die Messung der zurückgelegte Strecke in Metern, Kilometern oder Meilen ermöglicht. Es eignet sich ideal für den Einbau in Fahrzeuge für Straßeninstandhaltung und Katastervermessung, Straßenschilder, sowie für das Messen von Kabeln, Rohrleitungen, Zäunen, Bauwerken, Industriegebieten, Sportanlagen, landwirtschaftlichen Anlagen, Rallyeautos usw. Dieses Gerät verfügt über verschiedene Messfunktionen wie Mehrfachmessung, Start, Pause und Fortsetzung der Messung, um sich an das zu messende Objekt anzupassen. Der Wegstreckenzähler lässt sich leicht in jedem Fahrzeugtyp installieren und kalibrieren. 

In Deutschland müssen motorisierte Fahrzeuge, die mit einem Fahrer vermietet werden und zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, einen kalibrierten Wegstreckenzähler haben. Die Servicegebühr basiert auf die zurückgelegte Strecke. Dieser Wegstreckenzähler benötigt ein Zulassungszertifikat, ein Zertifikat, das von der offiziellen Behörde, der PTB (“Physikalisch-Technische Bundesanstalt”), für das gesamte Land ausgestellt wird. Wegstreckenzähler werden üblicherweise alle zwei Jahre kalibriert.

In Deutschland müssen ab dem 1. Januar 2024 neue Taxameter und Wegstreckenzähler auch das Kassensicherungsverordnungsgesetz (KassenSichV) einhalten, d.h. alle Transaktionen werden dokumentiert, um die Geschäftsergebnisse gegenüber möglichen Steuerprüfungen rechtfertigen zu können.

Zusammenfassend ist das Taxameter speziell dafür konzipiert, Tarife in Taxis zu berechnen, basierend auf zurückgelegte Strecke und Zeit, während der Wegstreckenzähler ausschließlich zurückgelegten Strecken misst.